Mahnwesen Software
Mit Pestsoft ist ein selbstständig geführtes Mahnwesen auf Basis der automatisch vom System erzeugten und über das Einspielen von Bankdaten aktualisierten Debitorenposten hervorragend möglich. Das selbständig im Unternehmen geführte Mahnwesen unterstützt den Schädlingsbekämpfungsbetrieb bei der permanenten Übersicht bezüglich offener Posten. Die konsequente Umsetzung dieses Bereiches des Debitorenmanagements führt rasch und nachhaltig zu einer deutlich verbesserten Unternehmensliquidität.
Mahnung Begriffserklärung:
Eine Mahnung, bei Entgeltforderungen auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen. Sie erfolgt einseitig durch den Gläubiger und ist empfangsbedürftig durch den Schuldner.
Die Mahnung ist in der Regel (neben Bestehen eines fälligen Anspruchs aus einem Schuldverhältnis und Nichtleistung trotz Gelegenheit durch den Schuldner) Voraussetzung für den Verzug des Schuldners. Sie dient dem Schutz des Schuldners, damit dieser die negativen Folgen des Verzugs abwenden kann.
Die Mahnung muss zu ihrer Wirksamkeit vom Schuldner empfangen werden; sie ist allerdings nicht an eine bestimmte Form gebunden.
„Als verzugsbegründende Mahnung genügt jede eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt.“
Die Mahnung muss sich hierbei hinsichtlich Umfang, Leistungsort sowie Art und Weise genau auf die geschuldete Leistung beziehen. Das Wort „Mahnung“ muss dabei nicht genannt werden, so dass es sich zum Beispiel auch bei einer so benannten „Erinnerung“ um eine Mahnung handelt. Dem gegenüber ist die Bitte um Mitteilung, wann mit Leistung gerechnet werden kann, keine Mahnung. Im weiteren ist auch eine Fristsetzung oder das Androhen bestimmter Folgen bei Nichtleistung nicht notwendig.
Mahnt der Gläubiger einen zu geringen Umfang gegenüber der tatsächlichen Schuld an, so tritt der Verzug nur gegenüber dem angemahnten Teil ein. Umfasst die Mahnung mehr als tatsächlich geschuldet wird oder wird etwas anders angemahnt, kommt es im Einzelfall darauf an, ob der Schuldner aus der Mahnung durch Auslegung erkennen kann, zu welcher Leistungserbringung er nun aufgefordert worden ist.
Zusätzliche Besonderheiten bei Geldforderungen
Wird eine Geldforderung gemahnt, ist der geforderte Geldbetrag in der Mahnung zu beziffern. Ausgenommen sind nur die Fälle einer Stufenmahnung, bei der die Höhe der Forderung noch unbestimmt ist, gleichzeitig aber ein fälliger Anspruch auf Auskunft besteht.
Zeitpunkt
Die Mahnung ist nur dann wirksam, wenn sie tatsächlich erst nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt. Davon kann nur insoweit abgewichen werden, als die Handlung, die zur Fälligkeit der Forderung führt, mit der Mahnung zusammengelegt wird. So kann beispielsweise die Mahnung mit der Rechnung verbunden werden.